Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der good places Tegernsee GmbH

 

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der good places tegernsee GmbH (Blyb.Hotel) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Sat 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

 

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die abgeschlossen werden und die die Merkmale des AGBG erfüllen. Im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen können teilweise diese AGB ersetzen.

2. Der Kunde oder Gast trägt die alleinige Haftung für alle Gegenstände oder Materialien, die er in öffentlich zugänglichen Räumen, technischen Einrichtungen oder Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlässt. Im Zimmer kann das Hotel nur dann haftbar gemacht werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände handelt, die der Kunde während seines Aufenthalts im Zimmer benötigt. Die Haftung ist hier auf das zulässige Maß beschränkt. Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Designerkleidung usw. müssen an der Hotelrezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer berechtigten Person abgeschlossen werden muss. Das Hotel haftet nicht für nicht hinterlegte Wertgegenstände.

3. Alle Preise und Vereinbarungen werden in Euro angegeben. Sofern andere Währungen genannt werden, dienen diese nur zur unverbindlichen Orientierung, basierend auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Wechselkurs.

4. Die Bereitstellung eines Parkplatzes auf dem Hotelgelände stellt keinen Verwahrungsvertrag dar. Das Hotel ist nicht verpflichtet, den Parkplatz zu überwachen.

 

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine gleichlautende Zusage auf die Bestellung folgt. Für Hotelübernachtungen gilt der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) als zustande gekommen, auch wenn das Zimmer ohne vorherige Zusage bereitgestellt wurde. Beide Vertragsparteien sind zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, unabhängig von der Vertragsdauer. Der Vertrag kann nicht einseitig aufgelöst werden

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

3. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Die angegebenen Zimmerpreise enthalten die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld und gelten für den Leistungszeitraum von einem Tag.

5. Die Rechnungssumme ist sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar fällig.

6. Die Annahme von Kreditkarten liegt im Ermessen des Hotels, unabhängig von den ausgehängten allgemeinen Akzeptanzhinweisen. Die Annahme von Kreditkarten, Schecks und anderen Zahlungsmitteln erfolgt nur zur Erfüllung.

7. Alle Zahlungen für Produkte oder Dienstleistungen müssen in der vereinbarten Währung und gemäß den festgelegten Zahlungsbedingungen erfolgen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

8. Falls der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Inanspruchnahme der Leistung vier Monate überschreitet und sich der für die Leistung berechnete Preis ändert, ist es gestattet, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, jedoch maximal um 10 %. Sollte sich der gültige Mehrwertsteuersatz ändern, wird der vereinbarte Preis entsprechend angepasst.

9. Eine Rückzahlung für bezahlte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Teilzahlungen ist nicht möglich.

10. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist das Hotel berechtigt, einen Zinssatz von 4,5 % über dem aktuellen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

11. Falls der Rechnungsbetrag EUR 500,00 übersteigt, kann auf Kundenanfrage eine Gesamtrechnung zur Verfügung gestellt werden. Die Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen werden. Das Hotel kann die Zahlung von Einzelrechnungen bereits im Voraus verlangen.

12. Der Zahlungsverzug einer einzigen Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel trifft diese Entscheidung ohne vorherige Ankündigung.

13. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Tagen oder einem Rechnungsbetrag von über EUR 300,00 behält sich das Hotel das Recht vor, eine Zwischenrechnung auszustellen.
Falls der Besteller nicht gleichzeitig Kunde oder Gast ist oder im Namen einer anderen Person bestellt, haften beide als Gesamtschuldner.

14. Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Jedoch sind Schadensersatzansprüche aufgrund möglicher Versäumnisse ausgeschlossen.

15. Mit größter Sorgfalt werden Nachrichten, Postsendungen, Pakete usw., die für den Kunden bestimmt sind, behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

16. Zurückgelassene Gegenstände des Kunden werden nur auf Anfrage, auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Gegenstände für 6 Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern sie einen erkennbaren Wert haben, dem örtlichen Fundbüro übergeben.

17. Das Hotel kann die ihm obliegende Leistung verweigern, bis die fällige Gegenleistung erbracht wurde.

18. Stornierungserklärungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgelegt werden.

19. Kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor Anreise.
Bei späterer Stornierung behalten wir uns das Recht vor, 100% des Übernachtungspreises von der Kreditkarte abzubuchen.

19.1 Update 30.10.2024 Gruppenbuchungen/Veranstaltungen (ab 8 Zimmern und/oder mit Eventlocations und Tagungsräumen)
Für Gruppenbuchungen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
Eine kostenlose Stornierung ist bis 42 Tage vor Anreise möglich.
Bei einer Stornierung, die weniger als 42 Tage vor Anreise erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, 100% des vereinbarten Gesamtpreises der Buchung abzubuchen.


19.2 Update 30.10.2024  Sonderraten und spezielle Angebote

Für Sonderraten (z.B. nicht erstattbare Raten, Frühbucherangebote) können abweichende Stornierungsbedingungen gelten.
Diese speziellen Stornobedingungen sind in der jeweiligen Buchungsbestätigung ersichtlich und haben Vorrang vor den allgemeinen Stornierungsbedingungen.

20. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Beherbergungsvertrag einseitig zu stornieren oder eine bereits bestätigte Reservierung zu widerrufen, insbesondere unter besonderen Umständen wie Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Erfüllung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen. In solchen Fällen wird das Hotel den Gast unverzüglich über die Stornierung informieren und bereits geleistete Zahlungen erstatten. Der Gast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder andere Entschädigungen.

Die im Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen gelten.

 

Besondere Bedingungen für Tagungen, Seminare und andere Bewirtungsleistungen (Events)

 

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Hotel eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.

1. Der Veranstalter ist die Person, die gegenüber dem Hotel als solche auftritt, unabhängig davon, ob sie die Vertretungsbefugnis hat oder nicht. Im Zweifelsfall haftet sie gemeinsam mit dem tatsächlichen Veranstalter als Gesamtschuldner.

2. Wenn der Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung ist oder Scientology-Gruppen und/oder deren Tarnorganisationen o. ä. betrifft, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Hotelgeschäftsleitung, um den Vertrag wirksam zu machen. Wenn der Veranstalter dem Hotel verschweigt, dass es sich um eine solche Vereinigung handelt, hat das Hotel das Recht, den Vertrag zu kündigen und zumindest die vereinbarten Preise als Schadensersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hotels gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf stören könnte.

3. Die Untervermietung oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Hotels.

4. Die vereinbarte Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

5. Die reservierten Räume stehen dem Veranstalter während des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Sie müssen nach Ende der Veranstaltung geräumt und ordnungsgemäß übergeben werden.

6. Die vom Veranstalter bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach unten wird die garantierte Teilnehmerzahl als Grundlage für die Berechnung verwendet. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach oben kann das Hotel nicht garantieren, dass die vereinbarte Leistung erbracht werden kann. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Die Rücktrittsfristen und -gebühren gemäß den Bestimmungen für Übernachtungen gelten entsprechend.

7. Das Hotel kann vom Veranstalter eine Vorauszahlung verlangen.

8. Grundsätzlich darf der Veranstalter keine eigenen Speisen oder Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. In Ausnahmefällen kann eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall kann das Hotel eine Servicegebühr oder Korkgeld berechnen.

9. Wenn Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird das Hotel sich bemühen, sofort Abhilfe zu schaffen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Wenn das Hotel im Namen und auf Rechnung des Veranstalters technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Auftrag des Veranstalters.

10. Bei Störungen oder Defekten an den vom Hotel bereitgestellten technischen oder anderen Einrichtungen bemüht sich das Hotel um sofortige Abhilfe. Der Veranstalter darf daraus jedoch keine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung ableiten. Wenn das Hotel technische oder andere Einrichtungen von Dritten im Auftrag des Veranstalters beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

11. Der Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der Räume und Einrichtungen und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder anderen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Falls das Hotel eine solche Zustimmung erteilt, trägt der Veranstalter die Verantwortung dafür, dass das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Bestimmungen entspricht. Der Veranstalter haftet für Schäden jeglicher Art, ohne dass ein Verschuldensnachweis erforderlich ist.

12. Zeitungsanzeigen oder andere Veröffentlichungen, die Einladungen zu Veranstaltungen mit Nennung des Hotelnamens und der Adresse enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wenn eine solche Veröffentlichung ohne Zustimmung erfolgt, behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung – auch kurzfristig – abzusagen. Die entstehenden Kosten oder Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Veranstalters.

13. Der Veranstalter ist verpflichtet, eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung auf eigene Kosten rechtzeitig zu beschaffen. Der Veranstalter ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften verantwortlich. Abgaben, die an Dritte zu entrichten sind (insbesondere GEMA-Gebühren oder ähnliches), muss der Veranstalter direkt an den Gläubiger entrichten.

14. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial oder ähnlichem werden dem Veranstalter separat in Rechnung gestellt, sofern er die Entsorgung nicht selbst vornimmt.

15. Im Falle von höherer Gewalt, Streik oder ähnlichen Ereignissen ist das Hotel berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

 

Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht.

Wenn der Vertragspartner ein Vollkaufmann ist, haftet er uneingeschränkt für alle vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solcher von Teilnehmern oder Gästen.

 

Hausverbot

1. Wir behalten uns das Recht vor, Personen mit einer rechtsgerichteten Gesinnung oder Verhaltensweisen, die Hass, Diskriminierung oder Gewalt propagieren, den Zugang zu unserem Hotel zu verweigern.

2. Wir legen großen Wert auf eine offene und tolerante Atmosphäre, in der alle unsere Gäste respektvoll behandelt werden. Rassistische, extremistische oder diskriminierende Äußerungen, Handlungen oder Symbole werden in unserem Hotel nicht toleriert.

3. Sollten wir Kenntnis davon erlangen, dass ein Gast eine rechtsgerichtete Gesinnung hat oder derartige Verhaltensweisen zeigt, behalten wir uns das Recht vor, das betreffende Zimmer zu kündigen und den Gast umgehend des Hotels zu verweisen.

4. Im Falle eines Hausverbots aufgrund einer rechtsgerichteten Gesinnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für die Buchung.

5. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen über die Umsetzung eines Hausverbots zu entscheiden, wenn dies im Interesse der Sicherheit, des Wohlbefindens und der Atmosphäre unseres Hotels erforderlich ist.

 

Sonstige Regelungen

Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Wenn ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

good places tegernsee GmbH 2023 Gmund